Ansprüche und Rückgaben

                                                                                                    Von Online-Shop biovoxel.tech

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Beschwerdeverfahren wird gemäß dem Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Das Bürgerliche Gesetzbuch in der geänderten Fassung (im Folgenden „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt) durch Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „Verbraucherschutzgesetz“ genannt), Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags in der jeweils gültigen Fassung und des Gesetzes Nr. 22/2004 Slg. über den elektronischen Geschäftsverkehr in der geänderten Fassung. Und regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer, das wie folgt lautet:

1.2. Verkäufer ist das Unternehmen

Firmenname: Biovoxel Technologies s.r.o.
Sitz: Kamenná 3, Bratislava – Bezirk Devín 841 1, Slowakische Republik

Eingetragen im Register Stadtgericht Bratislava III, Abteilung Sro, Einlagenummer 167932/B
ID: 55 302 882
Bankkonto: SK66 8330 0000 0024 0251 2462


(im Folgenden auch „Verkäufer“) und jede Person, die Käufer der vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angebotenen Waren oder Dienstleistungen ist und als Verbraucher gemäß den Bestimmungen der auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt , diese Beschwerdeordnung und die einschlägigen Gesetze zur Verbraucherdefinition gemäß der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik, insbesondere den Gesetzen: Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags in der jeweils geltenden Fassung, Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung und das Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung

1.3. E-Mail-Kontakt und Telefonkontakt für den Verkäufer sind:

E-Mail: info@biovoxel.tech

Tel. Nr.: +421908474924


1.4. Adresse für den Versand von Unterlagen, Reklamationen, Rücktritt vom Vertrag u.a. ist ein:


Biovoxel Technologies, s.r.o., Kamenná 3, 841 10 Bratislava, Slowakische Republik

1.5. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechte und Pflichten des Käufers, der Verbraucher ist, bei der Geltendmachung von Rechten wegen Mängeln der Sache (Waren) oder Dienstleistungen im Sinne eines mit dem Verkäufer über den elektronischen Shop biovoxel geschlossenen Fernabsatzvertrags. Technik

1.6. Käufer ist jede Person (natürliche oder juristische Person), die über die Website des Verkäufers oder andere Fernkommunikationsmittel einen Kaufvertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen hat.

1.7. Verbraucher ist der Käufer, der eine natürliche Person ist und beim Abschluss eines Kaufvertrages über die Website des Verkäufers nicht im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt.

1.8. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Verkäufer. Mit der in Punkt 4.12 genannten Ausnahme. dieses Reklamationsverfahrens (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist für den Fall, dass der Käufer nicht als Verbraucher handelt).

1.9. Produkte (im Folgenden auch „Dinge“ oder „Produkte“) sind Waren und Dienstleistungen, die zum Verkauf bestimmt sind und auch auf der Website des Verkäufers veröffentlicht werden.

II. Links

2.1.Beziehungen der Haftung des Verkäufers für Mängel der Ware oder Leistung (sowie sonstiger Rechtsverhältnisse, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben können) mit natürlichen Personen, die bei Abschluss eines Kaufvertrages nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln ( Verbraucher) gelten mit Ausnahme der allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung sowie Sonderregelungen, insbesondere Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder bei der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags und des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. zum Thema Verbraucherschutz.

2.2. Rechtsbeziehungen, die sich aus der Ausübung der Rechte aus der Mängelhaftung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergeben, der eine juristische Person oder eine natürliche Person, ein Unternehmer, der im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit handelt, oder Personen, die nicht in dieser Position sind, sind ein Verbraucher / unterliegen dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Mit der in Punkt 4.12 genannten Ausnahme. dieses Reklamationsverfahrens (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist für den Fall, dass der Käufer nicht als Verbraucher handelt).

2.3. Gemäß §3 Abs. 1, Brief n), Gesetz Nr. 102/2014 Slg. Der Verkäufer weist den Verbraucher darauf hin, dass es keine besonderen einschlägigen Verhaltenskodizes gibt, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet hat, wobei unter einem Verhaltenskodex eine Vereinbarung oder ein Regelwerk zu verstehen ist, das das Verhalten des Verkäufers festlegt, zu dessen Einhaltung er sich verpflichtet hat mit diesem Verhaltenskodex in Bezug auf eine oder mehrere besondere Geschäftspraktiken oder Geschäftsbereiche, sofern diese nicht durch Gesetz, oder eine andere Rechtsvorschrift oder Maßnahme einer öffentlichen Verwaltung festgelegt sind), zu deren Einhaltung sich der Verkäufer verpflichtet hat, und über die Art und Weise, wie der Verbraucher sie kennen lernen oder ihren Wortlaut erhalten kann.

III. Verantwortung des Verkäufers für Produktmängel (Waren und Dienstleistungen)

3.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache (Ware) oder Dienstleistung gemäß dem abgeschlossenen Kaufvertrag zu liefern, d. h. in der geforderten Qualität, Quantität und ohne Mängel (sachlich, rechtlich).

3.2. Der Verkäufer haftet für Mängel der verkauften Sache oder Dienstleistung bei Abnahme durch den Käufer. Handelt es sich nicht um eine gebrauchte Sache, ist der Verkäufer für Mängel verantwortlich, die nach Erhalt der Sache während der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung) auftreten. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, Mängel an der Ware oder Dienstleistung unverzüglich beim Verkäufer zu reklamieren. Bei gebrauchten Sachen haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die durch deren Gebrauch oder Abnutzung entstehen. Bei Artikeln, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet er nicht für einen Mangel, für den ein niedrigerer Preis ausgehandelt wurde.

3.3. Der Käufer ist berechtigt, die verkaufte Sache oder Leistung vor der Übernahme zu besichtigen.

IV. Garantie

4.1. Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übernahme der Sache oder Leistung durch den Käufer. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Inbetriebnahme der Sache, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen angeordnet hat nach Übernahme der Sache und ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Erbringung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkung.

4.1.1. Rechte aus der Mängelhaftung an verderblichen Waren müssen vom Käufer spätestens am Tag nach dem Kauf geltend gemacht werden; andernfalls erlöschen die Rechte.

4.2. Sofern es sich um nicht verderbliche oder gebrauchte Sachen handelt, ist der Verkäufer für Mängel verantwortlich, die nach Erhalt der Sache während der Gewährleistungsfrist (Gewährleistung) auftreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Ist auf dem verkauften Artikel, seiner Verpackung oder der beigefügten Anleitung die Nutzungsdauer vermerkt, endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist.

4.3 Handelt es sich um eine gebrauchte Sache, können Käufer und Verkäufer auch eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, jedoch nicht kürzer als 12 Monate.

4.4 Für Sachen, die für eine längere Nutzungsdauer bestimmt sind, sehen Sonderregelungen eine Gewährleistungsfrist von mehr als 24 Monaten vor. Eine Garantiezeit von mehr als 24 Monaten kann nur für einen Teil des Artikels gelten.

4.5. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine schriftliche Garantie (Garantieschein) zu liefern. Sofern es die Natur der Sache zulässt, genügt die Ausstellung eines Kaufbelegs anstelle eines Garantiescheins.

4.6. Der Verkäufer kann durch die Erklärung im Garantieschreiben an den Käufer oder in der Werbung eine Garantie gewähren, die über den in diesem Gesetz vorgesehenen Garantieumfang hinausgeht. Im Garantieschreiben legt der Verkäufer die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie fest.

4.7. Die Gewährleistungsfristen beginnen mit der Übernahme der Sache durch den Käufer. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Inbetriebnahme der Kaufsache, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens innerhalb von drei Wochen angeordnet hat nach Übernahme der Sache und ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Erbringung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkung.

4.8. Erfolgt ein Umtausch gegen eine neue Sache, beginnt die Gewährleistungsfrist erneut ab Erhalt der neuen Sache.

4.9. Wenn ein Teil einer neuen Sache ersetzt wird, sofern die Beschaffenheit der Sache dies zulässt. Die Gewährleistungsfrist für das genannte Teil beginnt mit der Übernahme der neuen Sache erneut zu laufen. Gleiches gilt, wenn ein Teil der Sache, für den eine Garantie übernommen wurde, ersetzt wird.

4.10. Rechte aus der Produktmängelhaftung, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden.

4.11 Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Ware beanstandet wurde. Rechte aus der Haftung für Produktmängel, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist ausgeübt werden.

4.12. Gemäß § 429 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg. Der Verkäufer erklärt, dass er im Falle der Dauer der Gewährleistungsfrist im Geschäftsverkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der nicht als Verbraucher auftritt, eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren und Dienstleistungen übernimmt eine Dauer von 12 Monaten.

Rechte aus der Mängelhaftung an verderblichen Waren müssen vom Käufer spätestens am Tag nach dem Kauf geltend gemacht werden; andernfalls erlöschen die Rechte.

Der Lauf der Gewährleistungsfrist richtet sich nach den Bestimmungen des Art. IV, Punkt 4.1 dieser Beschwerdeordnung.

V. Verfahren zur Geltendmachung von Rechten aus Mängelhaftung (Reklamation)


5.1. Der Käufer ist berechtigt, Rechte aus der Haftung für Mängel an Sachen, Waren oder Dienstleistungen an der Adresse auszuüben: Biovoxel Technologies, s.r.o., Kamenná 3, 841 10 Bratislava, Slowakische Republik

Der Käufer kann jederzeit von dem Recht Gebrauch machen, eine Beschwerde persönlich in jeder Niederlassung des Verkäufers einzureichen, wo die Annahme der Beschwerde aufgrund der Art der Angelegenheit möglich ist, oder am Hauptsitz des Verkäufers oder durch Dritte, z.B. Transportunternehmen, Kurierunternehmen, Slowakische Post usw. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, für eine Reklamation das Reklamationsformular zu verwenden. Das genannte Formular ist auf der Website des Verkäufers frei zugänglich.


Bei der Einreichung einer Reklamation empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, eine Rechnung, eine Garantiekarte oder ein anderes Dokument einzureichen, das den Kauf der reklamierten Waren oder Dienstleistungen vom Verkäufer belegt. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, bei der Geltendmachung einer Reklamation den Mangel der Ware oder Dienstleistung zu beschreiben.

5.1.1. Für den Fall, dass der Käufer Waren oder Dienstleistungen nicht persönlich bewirbt, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, die Ware zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des Mangels der Ware und einem Dokument, das den Kauf der Ware belegt, einzusenden dem Verkäufer (z. B. Zahlungsbeleg, Rechnung, Garantiekarte), um den Reklamationsprozess zu beschleunigen.

5.1.2. Im Falle einer Reklamation empfiehlt der Verkäufer, die Ware per Einschreiben zu versenden. Der Verkäufer empfiehlt, die Ware nicht per Nachnahme zu versenden, da diese vom Verkäufer nicht akzeptiert wird.

5.1.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher bei Geltendmachung einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Erfolgt die Reklamation per Fernkommunikationsmittel, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher unverzüglich die Reklamationsbestätigung zuzustellen; Ist eine sofortige Zustellung der Bestätigung nicht möglich, muss diese ohne unnötige Verzögerung, spätestens jedoch zusammen mit einem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation zugestellt werden; Eine Bestätigung der Geltendmachung der Reklamation muss nicht vorgelegt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, die Geltendmachung der Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.

5.1.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach Geltendmachung der Reklamation ein schriftliches Dokument über die Bearbeitung der Reklamation auszustellen, spätestens jedoch zusammen mit dem Dokument über die Bearbeitung der Reklamation, wenn die Frist für die Bearbeitung der Reklamation abgelaufen ist Die Frist beginnt mit dem Tag der Übernahme des Reklamationsgegenstandes durch den Verkäufer.

5.1.5 Unter Bearbeitung einer Reklamation versteht man den Abschluss des Reklamationsverfahrens durch Übergabe des reparierten Produkts, Umtausch des Produkts, Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Produktpreis, schriftliche Aufforderung zur Annahme über die Leistung oder deren berechtigte Ablehnung,

5.2. Durch die Bearbeitung der Reklamation bleibt das Recht des Verbrauchers auf Schadensersatz gemäß einer Sonderregelung unberührt.

5.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation gemäß § 2 Buchstabe zu bestimmen m) des Gesetzes Nr. 250/2007 Slg. im jeweils gültigen Wortlaut (Reklamationsbearbeitung bedeutet die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch Übergabe des reparierten Produkts, Umtausch des Produkts, Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, Zahlung eines angemessenen Nachlasses vom Produktpreis, schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder deren berechtigte Ablehnung) unverzüglich, in komplexen Fällen spätestens innerhalb von 3 Werktagen ab dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Beurteilung des Zustands der Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, spätestens innerhalb von 30 Tagen Tage ab dem Tag der Geltendmachung des Anspruchs. Nach Festlegung der Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation erfolgt die sofortige Bearbeitung der Reklamation, in begründeten Fällen kann die Reklamation später bearbeitet werden; Die Bearbeitung des Anspruchs darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs dauern. Erfolgt die Übernahme des Reklamationsgegenstandes durch den Verkäufer zu einem späteren Zeitpunkt als dem Tag der Geltendmachung der Reklamation, beginnen die Fristen für die Bearbeitung der Reklamation gemäß diesem Absatz mit dem Tag der Übernahme des Reklamationsgegenstandes zu laufen durch den Verkäufer; spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, in dem der Verkäufer die Übernahme des beanstandeten Gegenstandes unmöglich macht oder verhindert. Nach Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt (den Gegenstand der Reklamation) gegen ein neues Produkt umzutauschen.

5.4. Wenn der Verbraucher innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf eine Reklamation über das Produkt eingereicht hat, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf der Grundlage einer professionellen Beurteilung ablehnen; Unabhängig vom Ergebnis des Sachverständigengutachtens kann vom Verbraucher nicht verlangt werden, die Kosten des Sachverständigengutachtens oder andere mit dem Sachverständigengutachten verbundene Kosten zu tragen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher spätestens 14 Tage nach der Bearbeitung der Reklamation eine Kopie des Gutachtens zur Begründung der Ablehnung der Reklamation zur Verfügung zu stellen.

5.5. Wenn der Verbraucher innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf eine Reklamation über das Produkt eingereicht hat und der Verkäufer diese abgelehnt hat, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Dokument zur Bearbeitung der Reklamation anzugeben, an wen der Verbraucher das Produkt zur Begutachtung durch einen Sachverständigen senden kann . Wird das Produkt zur Begutachtung an eine bestimmte Person geschickt, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung sowie alle weiteren damit verbundenen Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Weist der Verbraucher durch eine fachmännische Beurteilung nach, dass der Verkäufer für den Mangel verantwortlich ist, kann er die Reklamation erneut geltend machen; während der Durchführung des Sachverständigengutachtens erlischt die Gewährleistungsfrist nicht. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der erneuten Geltendmachung der Reklamation alle für die Sachverständigenbegutachtung entstandenen Kosten sowie alle damit verbundenen, absichtlich entstandenen Kosten zu erstatten. Eine erneute Geltendmachung kann nicht abgelehnt werden.

5.6. Der Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere des Portos für den Versand der reklamierten Ware), die ihm im Zusammenhang mit der Geltendmachung seiner berechtigten Rechte aus der Mängelhaftung an Waren und Dienstleistungen entstehen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag wegen eines Mangels der Sache oder Leistung hat der Verbraucher außerdem Anspruch auf Erstattung der Kosten dieses Rücktritts.

5.7. Anforderungen an die Sachverständigengutachten gemäß Punkt 5.4 dieses Artikels:

Das Gutachten muss Folgendes umfassen:

a) Identifizierung der Person, die die fachliche Beurteilung durchführt,

b) genaue Identifizierung des bewerteten Produkts,

c) Beschreibung des Zustands des Produkts,

d) das Ergebnis der Begutachtung,

e) Datum der Erstellung des Gutachtens.

5.8. Wenn die Art des Produkts dies zulässt, übergibt der Verbraucher das Produkt bei der Geltendmachung einer Reklamation an den Verkäufer (bestimmte Person). Wenn die Art des Produkts eine Lieferung des Produkts an den Verkäufer (bezeichnete Person) nicht zulässt, kann der Verbraucher die Beseitigung des Mangels an dem Ort verlangen, an dem sich das Produkt befindet, oder sich mit dem Verkäufer (benannte Person) darüber einigen Geben Sie bei der Reklamation die Art des Transports des Produkts an.

5.9. Die Zeit von der Ausübung des Rechts aus der Mängelhaftung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer nach Abschluss der Reparatur zur Übernahme der Sache verpflichtet ist, wird nicht in die Gewährleistungsfrist einbezogen. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung darüber zu geben, wann er das Recht ausgeübt hat, sowie über die Reparatur und deren Dauer.

VI. Rechte des Käufers bei der Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung

6.1 Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, rechtzeitige und ordnungsgemäße Beseitigung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beseitigen.


6.2. Anstelle der Beseitigung des Mangels kann der Käufer den Ersatz der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Ersatz eines Teils verlangen, sofern dies für den Verkäufer im Hinblick auf den Preis keine unverhältnismäßigen Kosten verursacht der Ware oder der Schwere des Mangels.


6.3 Anstatt den Mangel zu beseitigen, kann der Verkäufer jederzeit die mangelhafte Sache durch eine mangelfreie ersetzen, wenn dadurch für den Käufer keine erheblichen Schwierigkeiten entstehen.


6.4. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Verwendung der Sache als mangelfreie Sache verhindert, hat der Käufer das Recht, die Sache umzutauschen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die gleichen Rechte stehen dem Käufer zu, wenn die Mängel beseitigt werden können, der Käufer die Sache jedoch nicht ordnungsgemäß verwenden kann, weil der Mangel nach der Reparatur erneut auftritt oder weil eine größere Anzahl von Mängeln vorliegt.


6.5. Liegen sonstige irreparable Mängel vor, hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass des Artikels.


VII. Schlussbestimmungen

7.1. Dieses Beschwerdeverfahren ist integraler Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Grundsätze und Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website. Dokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Grundsätze sowie Anweisungen zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website werden auf der Domain der Website des Verkäufers veröffentlicht.

7.2. Im Falle einer Änderung des Reklamationsverfahrens richtet sich die Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer nach dem Reklamationsverfahren, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kauf- und Verkaufsvertrags bis zu dessen Beendigung gültig und wirksam ist.

7.3. Diese Beschwerderichtlinie ist zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 20. April 2023 gültig und wirksam.


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